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Allgemeine Nutzungsbedingungen Kundenkarte Glanzarena

GLANZARENA
Im Moos 6
87435 Kempten

mail(at)glanzarena.de
Telefon: +49 831 54022-0

Allgemeine Nutzungsbedingungen Kundenkarte Glanzarena

  1. Geltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
    1.1Die Nutzung der Kundenkarte und der damit verbundenen Rabatte (vgl. Ziffer 5) erfolgt auf Grundlage dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Der Kunde stimmt mit dem ersten Aufladen oder dem ersten Einsatz der Kundenkarte (der frühere Zeitpunkt ist maßgeblich) der Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu.

    1.2 Etwaige nach Ausgabe der Kundenkarte an den Kunden erfolgenden Änderungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden, soweit ein entsprechender Aushang der geänderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen in der Waschanlage für den Kunden einsehbar ist, mit der nächsten Nutzung der Kundenkarte wirksamer Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen uns und dem Kunden.

    1.3 Hinsichtlich der von dem Kunden in Anspruch genommenen Autowäschen an der Glanzarena gelten die Allgemeinen Waschbedingungen der Glanzarena, welche zum Zeitpunkt der Autowäsche dort aushängen.
     
  2. Kundenkarte
    2.1 Mit der Kundenkarte kann der Kunde Autowäschen während der Öffnungszeiten der Glanzarena (Kempten) von uns bargeldlos und abhängig von dem jeweils auf der Kundenkarte erwerben.

    2.2. Der Kunde erhält die Kundenkarte von uns kostenlos. Die dem Kunden überlassene Kundenkarte verbleibt im Eigentum von uns und ist nicht auf Dritte übertragbar.

    2.3 Die Kundenkarte kann auf Wunsch des Kunden auf ihn persönlich ausgestellt werden (nachfolgend auch „personalisierte Kundenkarte“ genannt). Der Kunde ist berechtigt, die personalisierte Kundenkarte selbst einzusetzen; eine Nutzung der personalisierten Kundenkarte durch Dritte ist untersagt. Gibt der Kunde die Karte dennoch an einen Dritten weiter, sind wir berechtigt, die Kundenkarte zu sperren und einzuziehen (es gilt dann die Bestimmung in Ziffer 3.4)

    2.4. Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen (§ 14 BGB), werden wir dem Kunden auf Wunsch auch mehrere personalisierte Kundenkarten auf seine Firma ausstellen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, die personalisierten Kundenkarten den bei dem Kunden angestellten Mitarbeitern zur Nutzung zu überlassen; eine Nutzung der personalisierten Kundenkarte durch Dritte ist auch in diesem Fall untersagt.

    2.5. Der Kunde hat die Kundenkarte sorgsam aufzubewahren und sie vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen.
     
  3. Kartenguthaben
    3.1. Die Kundenkarte kann von dem Kunden mit einem Guthaben von bis zu 150,00 € aufgeladen werden. Das Aufladen erfolgt entweder per Einzahlung an der Kasse der Glanzarena oder an einem Ladeterminal.
    Personalisierte Kundenkarten können zusätzlich über unsere Online-Plattform oder per SEPA-Lastschrift von einem Bankkonto des Kunden aufgeladen werden; der Kunde hat uns in letzterem Fall ein separates SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
    Der Kunde erhält für jede Aufladung seiner Kundenkarte eine Quittung.

    3.2. Die Kundenkarte wird ausschließlich als Guthabenkarte geführt. Der Kunde erhält auf das Guthaben keine Zinsen.

    3.3. Ist der Kunde ein Verbraucher, steht ihm das Recht zu, sich jederzeit das auf seiner personalisierten Kundenkarte vorhandene Guthaben (zum Teil) auszahlen zu lassen. Für Rückzahlungen von Guthaben über 50,00 € gilt jedoch die Bestimmung der Ziffer 3.4, Satz 2.

    3.4. Im Falle der Rückgabe der Kundenkarte an der Kasse der Glanzarena wird das auf der personalisierten Kundenkarte vorhandene Restguthaben an den Kunden ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich in bar; beträgt das auf der Kundenkarte vorhandene Guthaben mehr als 50,00 €, erfolgt die Auszahlung des über 50,00 € hinausgehenden Guthabens per Überweisung auf ein vom Kunden anzugebenes Bankkonto.

    3.5. Wird die Kundenkarte per Post an uns zurückgegeben, erfolgt die Rückzahlung des auf der Kundenkarte vorhandenen Guthabens ausschließlich auf das von dem Kunden anzugebene Bankkonto.

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  4. Verlust und Sperrung der Kundenkarte
    4.1 Im Falle des Verlustes der personalisierten Kundenkarte hat der Kunde uns hierüber unverzüglich zu informieren. Hierfür kann sich der Kunde zu den Geschäftszeiten an unsere Hotline unter 0831 540220 wenden. Wir werden in diesem Fall die Kundenkarte innerhalb von zwei Stunden sperren. Zudem kann der Kunde die Sperrung seiner personalisierten Kundenkarte an der Kasse der Glanzarena beantragen; die Sperrung erfolgt dann durch unmittelbar an der Kasse.

    4.2. Bis zur Sperrung der personalisierten Kundenkarte geht ein eventueller von uns nicht aufgedeckter Missbrauch der Kundenkarte durch Dritte zu Lasten des auf der Kundenkarte vorhandenen Guthabens.

    4.3. Im Falle der Sperrung der personalisierten Kundenkarte wird das auf der Kundenkarte vorhandenen Guthaben entweder an den Kunden ausgezahlt (bei Sperrung an der Kasse der Glanzarena gilt die Bestimmung in Ziffer 3.4, bei telefonischer Sperrung gilt die Bestimmung in Ziffer 3.5) oder auf eine neue an den Kunden ausgegebene Kundenkarte übertragen.

    4.4. Nicht personalisierte Kundenkarten können durch uns nicht gesperrt werden. Im Falle des Verlustes solcher Kundenkarten kann dem Kunden ein eventuell auf der Kundenkarte noch vorhandenes Guthaben weder ausgezahlt noch auf andere Weise gutgeschrieben werden.
     
  5. Rabatte auf Autowäschen
    5.1. Ist der Kunde ein Verbraucher und besitzt er eine personalisierte Kundenkarte, erhält er an seinem Geburtstag gegen Vorlage seiner personalisierten Kundenkarte eine Autowäsche der höchsten Kategorie an der Glanzarena kostenfrei. Diese Freiwäsche kann der Kunde bis zu sieben Tagen nach seinem Geburtstag in Anspruch nehmen; danach verfällt der Anspruch auf die Freiwäsche.

    5.2. Darüber hinaus werden wir gegebenenfalls ein Bonussystem einführen, dessen Inhalt und Laufzeit auf unserer Homepage (www.glanzarena.de) beschrieben steht. Das Bonussystem kann jederzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist geändert oder auch beendet werden. Dem Kunden steht ein Anspruch auf Einführung bzw. Aufrechterhaltung eines Bonussystems uns gegenüber nicht zu.
     
  6. Laufzeit und Kündigung
    6.1. Wir überlassen dem Kunden die Kundenkarte auf unbestimmte Zeit. Setzt der Kunde die Kundenkarte in 24 aufeinanderfolgenden Monaten nicht ein, endet der Vertrag zur Überlassung der Kundenkarte, ohne dass es einer gesonderten Kündigungserklärung einer Partei bedarf.

    6.2. Sowohl der Kunde als auch wir können den Vertrag zur Überlassung der Kundenkarte jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat entweder schriftlich an unsere Postadresse (Adolf Präg GmbH & Co. KG, c/o Glanzarena, Im Moos 2, 87435 Kempten) oder durch Rückgabe der Kundenkarte während der Öffnungszeiten an einer Kasse der Glanzarena zu erfolgen.

    6.3. Im Falle der Beendigung des Vertrages zur Überlassung der Kundenkarte hat der Kunde die Kundenkarte an uns entweder während der Öffnungszeiten an einer Kasse der Glanzarena zurückzugeben oder uns per Einwurf-Einschreiben an unsere Postadresse (Adolf Präg GmbH & Co. KG, c/o Glanzarena, Im Moos 2, 87435 Kempten) zuzusenden. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Kundenkarte ist ausgeschlossen.

    6.4. Ein etwaiges auf der Kundenkarte vorhandenes Restguthaben zahlen wir dem Kunden nach Erhalt der Kundenkarte nach den Bestimmungen in Ziffern 3.4 und 3.5 aus.
    Ist dem Kunden eine Rückgabe der Kundenkarte aufgrund eines Verlustes nicht möglich, hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren, so dass wir die Karte sperren können. In diesem Fall gilt die Bestimmung in Ziffer 4.3, 1. Alt.
     
  7. Schlussbestimmungen
    7.1. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, tritt unter Aufrechterhaltung der übrigen Bestimmungen an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

    7.2. Ist der Kunde ein Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, wird Kempten (Allgäu) als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Überlassung der Kundenkarte vereinbart.

Stand: September 2021