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Allgemeine Geschäftsbedingungen

GLANZARENA
Im Moos 6
87435 Kempten

info@glanzarena.de
Telefon: +49 831 54022-0

§ 1    Geltungsbereich

  1. Wir erbringen die Reinigung von Fahrzeugen in der Glanzarena auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 Abs. 1 BGB). Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausschließlich gegenüber Unternehmern und nicht gegenüber Verbrauchern gelten, sind diese durch Unterstreichung kenntlich gemacht.

§ 2    Zulässige Fahrzeuge und Mitwirkungshandlungen des Kunden

  1. Die Waschstraße der Glanzarena dürfen nur mit 2-achsigen Kraftfahrzeugen genutzt werden. Die Außenmaße der Kraftfahrzeuge dürfen höchstens 205 cm Höhe, 220 cm Breite (inklusive Außenspiegel) und 5500 cm Länge betragen; die Felgen-/Reifenbreite der Kraftfahrzeuge darf 340 mm nicht überschreiten und der Reifenquerschnitt darf 40mm nicht unterschreiten. Ferner darf der Felgenrand nicht über den Reifen hinausragen. Zudem muss die Bodenfreiheit des Kraftfahrzeugs mindestens 80mm betragen.
  2. Das Befahren der Waschstraße mit Anhängern oder mit Fahrzeugen, die über eine offene Ladefläche verfügen (sog. Pickup) ist untersagt. Ebenso ist das Befahren der Waschstraße mit Fahrzeugen, deren Erstzulassung 30 Jahre oder länger zurückliegt, untersagt.
  3. Etwaige am Fahrzeug angebrachte Fahrradträger und Dachboxen sind vor der Nutzung der Waschstraße von dem Kunden zu entfernen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass vor der Nutzung der Waschstraße sämtliche Scheibenwischer angelegt sind, Tankdeckel verschlossen und eine etwaig ausziehbare Antenne eingefahren bzw. abgeschraubt ist.
  4. Der Kunde hat vor Einfahrt in die Waschstraße sämtliche Fenster, Schiebedächer und Verdecke an seinem Fahrzeug zu schließen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände, nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, Beschädigung der Windschutzscheibe) hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschstraße führen könnten. Dies gilt insbesondere für nicht vom Hersteller ab Werk angebotene Anbauteile am Fahrzeug, wie z.B. Zierleisten, Spoiler, Folien, sowie sämtliche eloxierte Teile, hochglanzverdichtete Felgen oder nicht orginale Ersatzteile. 
  5. Der Kunde darf das Fahrzeug während der Nutzung der Waschstraße nicht verlassen und muss den Anweisungen unseres Waschpersonals in Bezug auf die Nutzung der Waschstraße Folge leisten. 

§ 3    Leistungsumfang

  1. Wir schulden die ordnungsgemäße Wäsche der für die Waschstraße zugelassenen Fahrzeuge (§ 2). Eine vollständige Entfernung sämtlicher Verschmutzungen des Fahrzeugs ist nicht geschuldet; dies gilt für solche Verschmutzungen, die aufgrund ihrer Klebewirkung (z.B. Harz, Beton, Kaugummi) nicht ohne händische Reinigung oder nur durch mehrmaliges Durchfahren der Waschstraße beseitig werden können.
  2. Etwaige Beanstandungen an dem Waschergebnis hat der Kunde unverzüglich nach der Durchfahrt der Waschstraße bei dem vor Ort tätigen Personal anzuzeigen; anderenfalls ist die Waschleistung von dem Kunden abgenommen. Dies gilt nicht für etwaige Beschädigungen des Fahrzeugs des Kunden, welche durch die Nutzung der Waschstraße verursacht wurden; für Schäden gilt jedoch eine Anzeigepflicht gemäß nachstehendem § 4.

§ 4    Ausschlussfristen für Schadensanzeigen; Haftung

  1. Der Kunde hat offensichtliche Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Waschleistung bei uns anzuzeigen. Offensichtlich ist ein Schaden dann, wenn er so offen zutage tritt, dass er auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt.

    Ist der Kunde Unternehmer, gilt vorstehender Satz 1 nicht und er hat offensichtliche Schäden unverzüglich nach Erbringung der Waschleistung und alle übrigen Schäden unverzüglich nach Entdeckung bei uns anzuzeigen.

    Wir haften nicht für verlorengegangene oder vergessene Gegenstände auf dem gesamten Gelände. 

    Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Schadensanzeige, stehen ihm diesbezügliche Schadensersatzansprüche nicht zu, es sei denn, wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Wir haften darüber hinaus nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln; dies schließt die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unserer Erfüllungsgehilfen mit ein.
  3. Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages  überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
  4. Für entgangenen Gewinn und Mietwagenkosten, die durch eine Beschädigung des Fahrzeugs verursacht wurden, haften wir nicht. Im Übrigen ist unsere Haftung für Pflichtverletzungen, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt sind, auf 2.000 EUR beschränkt. 

    Der vorstehende Haftungsausschluss und die vorstehende Haftungsbeschränkung gelten nicht bei der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
     
  5. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab der Abnahme der Waschleistung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 5    Verbraucherschlichtungsstelle und Gerichtsstand

  1. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Waschstraße durch den Kunden ist Kempten (Allgäu).

§ 6    Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, tritt unter Aufrechterhaltung der übrigen Bestimmungen an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt. 

 

Stand: Oktober 2023